Angebotene Fuehrerscheinklassen
Mofa 25
Zweirädrige Kleinkrafträder
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlin
weitere Voraussetzungen: Passfoto
Einschlüsse: keine
Befristungen: keine
Klasse AM
Dreirädrige Kleinkrafträder / vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45 km/h (Fremdzündungsmotor z. B. Benziner max. 50 cm³, andere Verbrennungsmotoren z. B. Diesel max. 4 kW Nutzleistung, Elektromotoren max. 4 kW Nennleistung)
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
weitere Voraussetzungen: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, biometrisches Passfoto
Einschlüsse: keine
Klasse A1
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH, max. 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
weitere Voraussetzungen: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, biometrisches Passfoto
Einschlüsse: Klasse AM
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: nicht erforderlich
weitere Voraussetzungen: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, biometrisches Passfoto
Einschlüsse: Klassen AM und A1
Klasse A
Kraftfahrzeuge Motorleistung mehr als 15 kW, Hubraum mehr als 50 cm³.
Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.
Mindestalter: 24 Jahre Direkteinstieg, 20 Jahre bei Vorbesitz A2
Vorbesitz: nicht erforderlich
weitere Voraussetzungen: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, biometrisches Passfoto
Einschlüsse: Klassen A1, A2 und Klasse AM
Klasse B
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg zGG, Anhänger über 750 kg zGG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3.500 kg.
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
Vorbesitz: nicht erforderlich
weitere Voraussetzungen: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, biometrisches Passfoto
Einschlüsse: Klasse AM und L
Klasse B96
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
Vorbesitz: nicht erforderlich
weitere Voraussetzungen: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, biometrisches Passfoto
Einschlüsse: keine
Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre (Begleitetes Fahren)
Vorbesitz: Klasse B (Die Klassen B und BE können gemeinsam beantragt werden.)
weitere Voraussetzungen: Sehtest, Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, biometrisches Passfoto
Einschlüsse: B96
LKW und Bus in Kooperation mit Fahrschule Sauerland