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Klasse AM
✓ Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
✓ Mindesalter 16 Jahre
✓ Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leicht-kraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.
Klasse A1
✓ Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
✓ Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
✓ Mindesalter 16 Jahre * Vorbesitz: – * Eingeschlossen: AM
Klasse A2
✓ Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
✓ Mindesalter 18 Jahre * Vorbesitz: – * Eingeschlossen: AM, A1
Wichtig für Interessenten zwischen 21 und 24 Jahre - Führerscheinklasse A mit Schlüsselzahl 80
✓ Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
✓ Mindesalter 18 Jahre * Vorbesitz: – * Eingeschlossen: AM, A1
Klasse A
✓ Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
✓Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
✓Mindesalter 24 Jahre * Vorbesitz: – * Eingeschlossen: AM, A1, A2
Klasse B196
✓ Nur mit dem Autoführerschein auch Motorrad fahren? Ja, seit dem 01.01.2020 ist das möglich!
✓ Es ist mehr als einfach, kostengünstig und noch dazu ohne Prüfung.
✓ Deine Voraussetzung: – Du bist mind. 25 Jahre alt – Deinen Führerschein der Klasse B hast du mind. fünf Jahre
✓ Jetzt kann es los gehen. Du meldest Dich bei uns an, machst den motorradspezifischen Theorieunterricht mit und mind. 5 Fahrstunden zu je 90 Min. Im Anschluss erhältst Du von uns eine Teilnahmebestätigung, welche Du bei der Behörde vorlegen musst. Dort wird Dir die Schlüsselzahl „B196“ eingetragen und es kann los gehen.
✓ Das solltest Du wissen: – Du darfst Leichtkrafträder fahren mit max. 15 PS (z.B. 125er Maschinen) – Im Ausland ist die Regel nicht gültig, nur innerhalb Deutschlands – Die Schlüsselzahl „B196“ ist nicht mit dem A1 Führerschein gleich zu setzen, d.h. eine Aufstiegsregelung für größere Maschinen entfällt.
FAQ's
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Far far away, behind the word mountains, far from the countries Vokalia and Consonantia, there live the blind texts. Separated they live in Bookmarksgrove right at the coast.